rechtshilfen

Hier befinden sich allgemeine & rechtliche Informationen zur gewerblichen Hilfe in der Corona-Krise.

REGELUNGEN

  • leider ist ein Jahr nach Beginn der Corona-Krise auch für uns das Filtern der gewerblich relevanten Bestandteile in den Verordnungen schwer geworden. Auf der Corona-Seite von Bremerhaven können die aktuellsten Regelungen nachgesehen werden > Corona BHV Hilfen zum Verständnis bieten die Verbände wie IHK und DEHOGA, siehe > Onlinehilfen
  • das bundesweite 4. Infektionsschutzgesetz gilt seit 22. April 2021 und trifft einheitliche Regelungen, u.a. zu Ausgangssperre oder Kontaktbeschränkungen im Einzelhandel > Magistrat (PDF)
  • die 25. Verordnung gilt seit 21. April 2021 und ist bis 9. Mai 2021 gültig
  • seit der 24. Verordnung vom 11. Februar 2021 sind umfangreiche, teils kommunal und sogar lokal unterschiedliche, teilweise komplexe Einschränkungen in Anwendung und werden auch verfolgt; Bußgelder und Strafen für einzelne Vergehen können von 50 bis 25.000 € reichen > Magistrat
  • mit der aktuellen 22. Verordnung sind mehrere Änderungen in Kraft getreten, um der sich verschärfenden Fallsituation Rechnung zu tragen. Akut gibt es einen 2. Lockdown vom 16. Dezember 2020 bis zunächst 10. Januar 2021, der die allermeisten Geschäfte und Betriebe schließt > Magistrat.
  • die 19. Verordnung kam mit erheblichen Einschränkungen, insbesondere für Gastronomie > Magistrat Bremerhavens
  • zwischenzeitlich verschärften sich die Hygienevorschriften wieder aufgrund der steigenden Fallzahlen; es gilt die 18. Verordnung des Landes Bremen > Magistrat. Bei einer Inzidenz von 50 Fällen auf 100.000 Einwohnern in 7 Tagen gelten auch in Bremerhaven wieder sehr viel größere Einschränkungen des Alltags. – wir helfen gern weiter 🙂
  • Schon vor der nunmehr zehnten Verordnung hat der Bremerhavener Magistrat die zugehörige Seite neu sortiert > Link, u.a. sind nun Versammlungen von 20 Personen in Räumen und 50 Personen im Außenraum erlaubt.
  • Laut fünfter Verordnung… sind Versammlungen von Menschen bis zu 50 im Außenraum und bis zu 20 im Innenraum bei Wahren der Kontaktbeschränkungen möglich
  • Laut vierter Verordnung… gibt es Anpassungen zu den Abstandsregelungen für Restaurants und die Reservierungen für den Aussenbereich entfallen
  • Laut der dritten Verordnung zum Schutz vor Infektionskrankheiten dürfen ganz bestimmte Betriebe, insbesondere im Bereich Gastronomie ab 18.5.2020 wieder öffnen. Seitens Verordnung und Presse gibt es dazu irreführende Aussagen. Der Hotel- und Gaststätten-Verband hat deshalb Informationen zusammengestellt > DeHoGa > Verodnung
  • Die Bundesregierung hat in einem “Fahrplan” Lockerungen erlassen. Zugleich wird das Leben und Handeln mit Corona und bestimmten Einschränkungen weiter gehen > Link
  • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat verschiedene Gesetzespakete vorgelegt, die im Zusammenhang mit Gewerbemieten gelten; u.a. den Kündigungsschutz von Mieter*innen /Pächter*innen und einen Zahlungsaufschub > allgemeiner Link; Mieten-Link
  • Der Spitzenverband der Kranken- und Pflegeversicherungen (GKV) gibt in seiner Pressemitteilung die Möglichkeit zum Stunden von Sozialversicherungsbeiträgen bekannt > Link
  • Die erste Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus trat mit Wirkung ab 19.3.2020 in Kraft > Link zum Magistrat Bremerhavens mit mehr Informationen