IHK Business-Frühstück zum Thema “Irrtümer im Arbeitsrecht”

Es gibt viele Irrtümer im Arbeitsrecht, die sich bis heute hartnäckig halten. Oder haben Sie nicht auch schon mal die Aussage gehört: “Während meiner Krankheit darf ich nicht gekündigt werden!” oder “Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe ich einen Anspruch auf Abfindung!”? Eben! Und es gibt noch viel mehr, dieser Aussagen, die wenn, meist nur bedingt stimmen. Herr Rechtsanwalt Sven-Oliver Goes wird Ihnen sagen, ob diese und andere Aussagen der tatsächlichen Rechtslage entsprechen. Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Business-Frühstück teilzunehmen und sich zu informieren.

Nutzen Sie die Chance und lassen sich bei einem Frühstück darüber informieren, welche Aussagen wirklich zutreffen und welche ins Land der Mythen gehören. Bitte melden Sie sich bis zum 01.06.2018 per Mail oder Fax an.

Wir freuen uns, Sie beim Business-Frühstück begrüßen zu dürfen.

 

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